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Die Aufenthaltsbescheinigung beinhaltet Ihre persönlichen Daten, Ihren Wohnsitz und gibt zusätzlich Auskunft über Konfession, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird für die Anmeldung, zur Eheschließung oder zur Vorlage bei Konsulaten benötigt.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
5,00 €
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Baugenehmigungsbehörde ist das Landratsamt Unterallgäu. Die erforderlichen Vordrucke und Rechtsvorschriften finden Sie auf der Homepage des Landkreises hier
Für Anfragen zu Bauplätzen, Baugebieten und sonstigen Grundstücksfragen sind wir gerne für Sie da.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Externer Link für weitere Aufgaben
Zur Beurkundung von Sterbefällen werden folgende Unterlagen benötigt:
außerdem zusätzlich
bei Verheirateten oder Verwitweten:
bei Ledigen:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Wo auch immer Sie heiraten möchten, die Anmeldung der Eheschließung muss immer bei dem Standesamt stattfinden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch ein Nebenwohnsitz berechtigt zur Anmeldung.
Nachdem Sie die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet haben, vereinbaren Sie vor Ort den Termin für Ihre Trauung oder Sie wenden sich an ein anderes von Ihnen gewünschtes Standesamt innerhalb von Deutschland, vor dem Sie heiraten möchten.
Beim Markt Tussenhausen finden Samstags-Trauungen nur am ersten Samstag im Monat statt.
Trauzeugen sind nicht notwendig.
Wenn Sie es jedoch wünschen können jedoch bis insgesamt zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
Denken Sie bitte daran, dass sowohl Sie als Brautpaar, als auch Ihre Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin geschehen. Zweckmäßigerweise kommen beide Partner zur Anmeldung.
Falls Sie einen ausländische/n Partner/in heiraten wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Standesamt in Verbindung, da dann spezielle Verfahren zu klären sind.
Erforderliche Unterlagen:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Der Erdgas-Netzanschluss kostet im Projekt Tussenhausen € 1.404,00. Der Preis beinhaltet eine Netzanschlusslänge von 20 m, gemessen ab Straßenmitte bis zur Eintrittsstelle an der Hauswand, sowie 30 kW Gesamt-Nennwärmeleistung.
Der Erdgas-Netzanschluss bleibt im Eigentum des Netzbetreibers, das heißt der schwaben netz. Damit sind alle Unterhaltskosten an der Netzanschlussleitung auch Sache des Netzbetreibers.
Ja, allerdings nur im privatem Gelände. Die Eigenleistungen werden gemäß einem Preisblatt dann auch beim Netzanschlusspreis berücksichtigt. Für diese Arbeiten übernimmt der Netzbetreiber jedoch keine Gewährleistung.
Sofern im März 2016 die Entscheidung für den Netzausbau fällt, beginnt der Netzbetreiber schwaben netz noch im Jahr 2016 mit den Bauarbeiten. Die Gesamtbauzeit ist von einer Reihe von Faktoren abhängig, zum Beispiel von der Witterung in den nächsten Winterperioden. Grundsätzlich soll die Gesamtmassnahmen in den nächsten 2-3 Jahren abgeschlossen sein.
Der Ausbau erfolgt nur, wenn mindestens 50 % der Eigentümer, deren Gebäude noch nicht an das Gasnetz angeschlossenen sind, für einen Anschluss entscheiden und bis Ende Februar 2016 einen entsprechenden Auftrag erteilen.
Es gibt verschiedene Förderungen im Bereich der Heizungssanierung. Informationen hierzu erhalten Sie beispielsweise von den Energieberatern der schwaben netz, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder über die KfW.
Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung.
Unser Angebot über die Herstellung einer Erdgas-Netzanschlussleitung beinhaltet alle Tiefbau- und Wiederherstellungsarbeiten sowie die notwendigen technischen Arbeiten zum Bau und der Inbetriebnahme der Gasrohrleitungen bis zur Hauptabsperreinrichtung im Keller Ihres Hauses. Das heißt, auch die Hausdurchführung, das ordnungsgemäße Verschließen der Kellerwand etc. sind ebenso enthalten wie die Wiederherstellung von Oberflächen im öffentlichen Grund. Die Oberflächenarbeiten im Privatgelände sind grundsätzlich auch enthalten, außer Sie hätten zum Beispiel ein sehr aufwändiges Mosaikpflaster – das müsste man sich vor Ort ansehen. Ansonsten sind nicht nur die Arbeiten pauschaliert, sondern auch der Preis – das heißt, Sie bezahlen einen Pauschalpreis und wir stellen Ihnen den Anschluss her.
Die Dauer der Arbeiten für einen Erdgas-Netzanschluss sind stets abhängig von der Länge und den örtlichen Verhältnissen. Im Durchschnitt rechnen wir mit 1-2 Tagen Bauzeit
Die Gesamtbauleistungen in Tussenhausen werden erst nach einer Ausschreibung vergeben. Welche Baufirma/Firmen den Zuschlag erhalten, können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht beantworten.
Den Telekommunikationsanbieter bestimmt die Gemeinde im Rahmen des Breitbandförderverfahrens . Die Erdgas Schwaben stellt das Glasfasernetz den interessierten Telekommunikationsanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Das BB-Förderverfahren verpflichtet alle Anbieter zur Netzöffnung, sobald ein anderes TK-Unternehmen diese Leistung anfordert.
Bandbreiten wie diese aktuell verfügbar sind können weiter wie bisher über das Kupfernetz der Telekom genutzt werden.
Dies ist vom jeweiligen Anbieter abhängig. So bietet z.B. eine M-net z.Zt. in ihren Glasfasernetzen Geschwindigkeiten von 100 MBit/s an, 300 Mbit/s dann ab Mitte 2016. Die Telekom bietet aktuell bis zu 100Mbit/s an.
Es gelten die jeweiligen Preise des im Breitband-Förderverfahrens ausgewählten Telekommuniktionsanbieter. Diese unterscheiden sich aber in der Regel nur marginal.
nein, nur im Störungsfall (Bagger)
Ein Glasfaserabschusskasten (ca. 10×15 cm) und ein Glasfasernetzabschluss (ONT mit Stromanschluss) im Keller des Gebäudes. Beides wird aber vom Telekommunikationsanbieter geliefert.
Dies bestimmt der ausgewählte Telekommunikationsanbieter, aber in der Regel beherrscht der vorhandene Router (ist auch vom Alter abhängig) die hohen Geschwindigkeiten nicht..
Ab der CPU (meist Fritzbox) wie bisher WLAN und oder LAN-Kabel (Für PC) bzw. Telefonkabel für Telefon oder Schnurlostelefone ohne Feststation (die Feststation ist meist in der Fritzbox integriert, ebenso eine Telefonanlage)
Glasfasernetze sind elektrisch nicht beeinflussbar und somit erheblich stabiler als Kupfernetze
Die ONT und die Fritzbox benötigen einen Stromanschluss 220V
Für alle TK-Dienste des Anbieters und das äußerst zukunftssicher, über Glasfasern können quasi unbegrenzte Bandbreiten übertragen werden. Begrenzender Faktor sind in der Regel die Endgeräte.
In vielen Städten und Gemeinden, z.B. München (über 20.000 Gebäude) , Augsburg, Erlangen, sowie in fast allen Neubaugebieten seit dem Jahr 2015.
Ein stabiles Leerröhrchen aus Kunststoff mit einem Außendurchmesser von 7 mm , die Glasfaserleitungen werden dann nachträglich eingeblasen und können jederzeit ohne Tiefbauarbeiten getauscht werden.
In der Regel im Keller, bei gleichzeitigem Gasanschluss über die selbe Einführung (Nur ein Loch in der selben Größe wie beim Gasanschluss für Gas und Glas), wenn kein Keller vorhanden ist, gibt es spezielle Einführungen, sowohl für den Erdgas wie auch den Glasfaseranschluss.
Nein, geht zentral über die Kommune im Rahmen der Breitbandförderprogramms; Aktuell keine Aktion des Gebäudeeigentümers notwendig
In der Regel wird das Kabel mit Druckluft eingeblasen. Dies ist für das Kabel schonender und es sind erheblich größere Verlegelängen möglich.
Glasfaserleitungen sind wartungsfrei und es entsteht keinerlei Zusatzkosten für Wartung.
Es wird immer in der Erdgastrasse mitverlegt. Ansonsten der kürzeste machbare Weg.
Nein, wird über das Breitbandförderverfahren geregelt und finanziert.
Das Innenleitungsnetz im Gebäude ist im Eigentum und somit im Verantwortungsbereich des Gebäudeeigentümers. In der Regel können die bereits vorhandenen Leitungen genutzt werden.
Natürlich möchte erdgas schwaben auch Sie mit Erdgas beliefern, generell aber können Sie sich Ihren Lieferanten selbst aussuchen.
Ja, Sie können sich jederzeit eine eigenen CNG-Zapfstelle auf Ihrem Grundstück installieren und jedes CNG-Fahrzeug (PKW, LKW, Bus, Stapler etc.) damit betreiben. Dabei ist zu beachten, dass Sie dem Hauptzollamt die Energiesteuer für Kraftstoff schulden.
Erdgas ist von allen fossilen Energien die mit dem gerinsten Schadstoffausstoß und der geringsten Treibhausbelastung. Wird ein alter Ölkessel durch eine neue Erdgasheizung ersetzt wird dadurch Jahr für Jahr 2.900 kg CO2 eingespart.
Bei der Verbrennung von Erdgas ensteht CO2 und H20 (=Wasserdampf), je mehr Wasserdampf entsteht umso besser, denn durch die Kondensation im Brennwertkessel wird diese Energie nutzbar gemacht
Durch das neue EEG ist die Nachfrage nach Bio-Erdgas rückläufig, derzeit sind keine weiteren Einspeiseanlagen von erdgas schwaben geplant
der Jahresverbrauch eines neuen Einfamilienhauses liegt bei etwa 10.000 kWh/a. Bestandsgebäude verbrauchen zwischen 15.000 und 45.000 kWh/a, je nach Nutzerverhalten und Bauart
Grundsätzlich ja, aber dies muss beim Bau der Flüssiggasleitung bereits berücksichtigt worden sein. Erdgas hat einen geringeren Druck und benötigt deshalb eine größeren Querschnitt
Voraussetzung für das Angeln ist ein Fischereischein.
Für den Erhalt eines Fischereischeines ist eine staatliche Fischereiprüfung abzulegen. Bei Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein durch die Verwaltung ausgestellt werden.
Für Jugendliche kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden, wenn ein Erwachsener, der im Besitz eines Erwachsenenfischereischeines ist, die Aufsicht beim Angeln führt.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe, Speisen und Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Aktionen an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung).
Als gewerblicher Gewinn zählen dabei auch solche Überschüsse, die mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Die Anträge können formlos mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Gebühren:
pro Tag 30,– €
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine „Geburtsanzeige“ aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
Für den Kindergeldantrag ist die Kindergeldkasse des Arbeitsamtes zuständig.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt.
Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, ist die Eheurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung vorzulegen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Die Gemeinde wendet den durch den Gemeinderat beschlossenen Hebesatz auf die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge an.
Der Hebesatz für den Markt Tussenhausen beträgt zur Zeit 300 %.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Die Hebesätze für die Grundsteuer A betragen 390 % und für die Grundsteuer B 230%.
Grundsteuer A betrifft alle Grundstücke mit landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung.
Grundsteuer B betrifft alle bebauten und unbebauten Grundstücke.
Zuständig:
Kasse
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-16
Fax.: 08268/9091-25
b.nehring@tussenhausen.de
Ansprechpartner: Fr. Nehring Zi. 2
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von vier Monaten überschreitet.
Hundeanmeldung – Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund vier Monate alt geworden ist.
Gebühren:
Die Steuer beträgt jährlich, für
Besonderheiten
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Außerdem befreit werden können Jagdhunde mit entsprechender Prüfung und Einödhunde.
Zuchthunde können mit entsprechender Bescheinigung ermäßigt werden.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Steueramt.
Hundeabmeldung
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist, bei der Gemeinde abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung im Markt Tussenhausen bezieht.
Sie müssen sich innerhalb zwei Wochen nach Einzug in unserem Bürgerbüro anmelden. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich, da Ausweispapiere nicht im Vorhinein geändert werden können.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung (der Gerichtsbeschluss) ist mitzubringen.
Bei Familien braucht nur einer der Meldepflichtigen vorzusprechen (es genügt eine Unterschrift). Sie muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).
Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen. Geben Sie dieser Person bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Eine Vollmacht ist auch für volljährige Familienmitglieder (Kinder, Ehegatten) erforderlich.
Außerdem benötigen wir eine von Ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Das Formular können Sie hier herunterladen
Hinweis: Eine Abmeldung beim alten Wohnsitz ist nicht mehr erforderlich, da diese automatisch durch uns erfolgt.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis und/oder Reisepass von jeder anzumeldenden Person
Gebühren
Für die An-, Ummeldung fallen keine Kosten an.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Unter 16 Jahre:
muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen.
Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, besteht eine Betreuung, brauchen Sie die Bestellungsurkunde.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
Ausnahme: Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerservice aufzunehmen.
Beachten Sie bitte auch, dass die Personalausweise zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit nimmt ca. 2-3 Wochen in Anspruch.
In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 3 Monaten) sofort ausgestellt werden.
Gebühren:
bis zum Alter von 24 Jahren: 22,80 €
ab dem Alter von 24 Jahren: 37.00 € (ab 01.01.2021)
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Personenstandsurkunden und Ahnen- oder Familienforschung
Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jedes Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten-, Heirats- oder Sterbebüchern) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.
Gebühren:
10,00 € je Urkunde
Ahnen- oder Familienforschung
Zur Ahnen- oder Familienforschung ist anzumerken, dass Sie möglichst genaue Daten über die gesuchte Person bzw. die Personen angeben, da neben der Urkundengebühr eine Suchgebühr in Höhe von 17,00 bis 66,00 € pro Suchfall fällig werden kann.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Ab sofort werden nur noch Reisepässe der 2. Generation ausgestellt, d.h. mit biometrischen Merkmalen ausgestattet. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika. Die biometrischen Merkmale im ePass sind zunächst Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), und seit dem 01.11.2007 auch Ihre Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr). Die bereits ausgestellten, maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Beachten Sie bitte auch, dass die Reisepässe zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, der Markt Tussenhausen hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass. In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeitsdauer ca. 1 Jahr) ausgestellt werden. Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Gebühren:
bis zum Alter von 24 Jahren 37,50 €
ab dem Alter von 24 Jahren 70,– €
vorläufiger Reisepass 26,– €
die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32,– Euro,
für einen 48 Seiten Pass 22,– Euro.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Der Markt Tussenhausen nimmt gerne Ihre Rentenanträge für die gesetzliche Rentenversicherung entgegen (Altersrente, Rente auf Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente etc.). Die Rentenanträge werden dann an den entsprechenden Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, den letzten Versicherungsverlauf, die Krankenversicherungskarte, die Bankverbindung (mit BIC und IBAN-Nummer)
Bei Hinterbliebenenrentenanträge des weiteren die Sterbeurkunde der verstorbenen Person sowie deren Rentenversicherungsnummer.
Gebühren:
Es fallen keine Kosten an.
Zuständig:
Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
ordnungsamt@tussenhausen.de
Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
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Das Rathaus ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:
08:00 – 12:30 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
08:00 – 12:30 Uhr
08:00 – 12:30 Uhr
08:00 – 12:30 Uhr
13:30 – 19:00 Uhr
08:00 – 12:30 Uhr
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: